Die große Umtauschaktion für Führerscheine läuft, allerdings ist die aktuelle Frist am 19. Januar 2023 gerade verstrichen. Sie gilt für alle Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970, deren Dokument vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Wer jetzt erschreckt ins Portemonnaie schaut, sollte sich schnell um einen Termin bemühen. Die Umtauschpflicht betrifft alle Auto- und Motorrad-Führerscheine.
Der Hintergrund: Nach der dritten Führerscheinrichtlinie der EU müssen alte Führerscheine bis spätestens Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format umgetauscht werden. Die Pflicht greift je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr des Dokuments. Grundsätzlich gilt: Wer älter ist, der bekommt mehr Zeit. Interessant: Jederzeit kann man den Führerschein vor der jeweiligen Frist freiwillig umtauschen! Hier ein Überblick über alle Bedingungen und Fristen.

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Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe?

Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch muss man mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Da der alte Führerschein noch nicht im Fahreignungsregister vermerkt ist, dürfte die Polizei zum Prüfen der Berechtigung einen Besuch auf einer Dienststelle anordnen. Dazukommt sicher die Aufforderung, sich zeitnah um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.

Was passiert beim Carsharing oder Mietwagenverleih?

Tatsächlich kann es passieren, dass ein Carsharing-Vermieter oder Mietwagenverleih den alten Führerschein nicht mehr als valides Dokument akzeptiert, sondern für den Abschluss eines Mietvorgangs einen aktuellen im EU-Format voraussetzt. So fordert beispielsweise der Sharing-Anbieter ShareNow seine Kunden zum Tausch auf und löscht alte Führerscheine, die vor 1999 im alten Format ausgestellt wurden, aus ihrem System.

Welche Führerscheine müssen getauscht werden?

Umgetauscht werden müssen alle Papiere, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – also graue wie rosa Führerscheine, die weißen der DDR und auch frühe Dokumente im Scheckkarten-Format. Ziel der Aktion ist, die nationalen Regelungen zu vereinheitlichen und das Durcheinander der mehr als 110 verschiedenen europäischen Dokumente zu beenden. Die neuen Karten sind auch deutlich schwerer zu fälschen.

Führerschein-Umtausch: Alle Fristen im Überblick

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

Umtauschfristen für Führerscheine bis 31. Dezember 1998: ausschlaggebend ist das Geburtsjahr

Umtauschfristen für Führerscheine bis 31. Dezember 1998: ausschlaggebend ist das Geburtsjahr
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
vor 1953
19. Januar 2033

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Umtauschfristen für Führerscheine ab 1999: ausschlaggebend ist das Ausstellungsjahr

Umtauschfristen für Führerscheine ab 1999: ausschlaggebend ist das Ausstellungsjahr
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Pkw- und Motorradführerscheine sind zukünftig 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden. Das dient der Aktualisierung der persönlichen Daten, vor allem aber des Fotos. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Amt.

Wie funktioniert der Umtausch?

Der Umtausch ist bei der örtlichen Führerscheinstelle möglich, aber oft auch beim Einwohnermeldeamt. In den meisten Gemeinden gibt es einen digitalen Behördenfinder, der dazu Auskunft erteilt. Im Amt kann der Antrag auf den neuen Führerschein gestellt werden. Dafür sollten Sie folgende Dokumente bei sich haben:
• aktuelles, biometrisches Passfoto der Größe 45 x 35 mm im Hochformat als Frontalaufnahme
• Personalausweis oder Reisepass
• Alter Führerschein im Original
• Bei Führerscheinen vor 1999 und Ausstellung von der Führerscheinstelle einer anderen Stadt/eines anderen Landkreises: Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat. Diese Abschrift muss zuvor beantragt und beim Umtausch mitgebracht werden!

Was kostet der Führerscheintausch?

Für den Umtausch wird eine Gebühr zwischen 25 und 30 Euro fällig. Stichproben: Hamburg und Baden-Württemberg verlangen 25 Euro, einige Bundesländer etwas mehr, Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 29 Euro. Zudem werden die Kosten für das biometrische Foto fällig.

Was man vor dem Tausch unbedingt beachten sollte

Der umgetauschte Führerschein bekommt ein neues Ausstellungsdatum. Das führt beispielsweise bei Carsharing-Anbietern zu einer Einstufung als Führerschein-Neuling, oft verbunden mit einer Einschränkung der verfügbaren Fahrzeuge oder auch mit einer sogenannten Rookie-Gebühr für Neulinge. Auf der Rückseite steht allerdings das ursprüngliche Erteilungsdatum. Daher sollte man unbedingt beide Seiten vorlegen. Immer auf der sicheren Seite steht, wer den alten, entwerteten Original-Führerschein behält oder zumindest vor dem Umtausch kopiert!

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?


Eine erneute Prüfung oder Untersuchung wie beim Neuantrag für den normalen Pkw-Führerschein und auch beim Motorradführerschein ist beim Umtausch nicht vorgesehen. Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit, eine Gesundheitsprüfung zu verlangen, wenn beim Führerscheinumtausch im Amt offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen des Antragstellers zutage treten.

Kann ich den alten Führerschein behalten?

In der Regel bekommt man den entwerteten Führerschein wieder mit. Bei einem Bürgeramt in Hamburg wurden bei der alten "Pappe" des Autors dieses Artikel alle Ecken abgeschnitten. Zudem kam ein Stempel drauf, dass der Umtausch beantragt wurde, und ein Verfallsdatum auf zehn Wochen nach dem Umtausch, denn dann sollte der neue Führerschein da sein. Ein Kollege aus Berlin erzählte, dass sein Führerschein beim Umtausch gar nicht entwertet wurde. Dafür wurde er freundlich gebeten, das Dokument nach Erhalt des neuen zu vernichten.
Führerschein
In Hamburg wird die alte "Pappe" dadurch entwertet, dass die Ecken abgeschnitten werden. Behalten darf man sie.
Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD

Ändert sich die Berechtigung?

Die vielleicht wichtigste Frage: Die Fahrerlaubnis bleibt im bisherigen Umfang erhalten. Für mittlerweile geänderte Führerscheinklassen gibt es Einschränkungen, beispielsweise bei der alten Klasse 3. Für Inhaber von Bus- und Lkw-Führerscheinen gelten inzwischen andere Regeln.
Führerschein Erweiterungen
Je nach Alter des Besitzers kursieren allein in Deutschland eine Vielzahl von Fahrerlaubnissen.
Bild: Frank Stange / AUTO BILD

Was ist mit alten Führerscheinen Klasse 3?

Alle Inhaber der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der aktuellen Führerscheinklassen B (Pkw) und BE (Pkw samt Anhänger nicht über 3,5 t Gesamtgewicht) fahren.

Fahren von Lkw

Wer seinen Autoführerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, ist im Vorteil. Er darf wie bisher schon Lkw und auch Motorräder fahren. Die Erlaubnis hängt auch vom Alter des Führerscheininhabers ab. Alle Führerschein-Klasse-3-Inhaber bekommen die Berechtigung für die Klasse C1 (Lkw bis 7,5 t) und C1E (Lkw bis 7,5 t plus Anhänger im Gesamtgewicht 12 t). 
Bislang durfte man als Besitzer des 3er-Führerscheins auch noch größere Gespanne von bis zu 18,75 t Gesamtgewicht führen. Diese Berechtigung zählt künftig zur Lkw-Klasse CE, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Wer über 50 ist und solche Fahrzeuge führen will, muss die Berechtigung mit der Schlüsselnummer CE79 anfordern und einen Gesundheits- sowie Sehtest nachweisen.

Fahren von motorisierten Zweirädern

Enthalten für Klasse-3-Besitzer ist wiederum die Klasse AM, mit der man Kleinkrafträder fahren darf. Als Verbrenner dürfen sie maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum haben, als E-Zweiräder 4 kW Dauer-Nennleistung. Beide sind bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Wer seinen Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf auch Kleinkrafträder der heutigen Klasse A1 (bis zu 125 Kubik) fahren. Wer den Führerschein Klasse 3 später abgelegt hat, also B und BE hat, kann mit der Führerschein-Erweiterung B196 auch 125er-Motorräder fahren.

Fahren von Traktoren: Klasse L

Beim Umtausch bekommen Besitzer des alten 3er-Führerscheins auch noch die Klasse L. Damit darf man Zugmaschinen (bis 40 km/h) und auch mit Anhängern (bis 25 km/h) fahren, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und sonstige Flurfahrzeuge sind bis max. 25 km/h erlaubt. 

Welche Zweiräder darf ich mit dem alten Motorrad-Führerschein Klasse 1 fahren?

Für ehemalige Motorradführerscheine der Klasse 1 gelten die gleichen Tauschfristen wie beim Pkw-Führerschein, und er wird beim Tausch ähnlich aufgefächert wie die Klasse 3. Der Besitz des Klasse-1-Führerscheins beinhaltet beim Erwerb vor dem 1. Januar 1989 die Klasse A (alle Motorräder wie auch dreirrädrige Kraftfahrzeuge), die Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW Leistung), die Klasse A2 (125er-Motorräder bzw. solche bis 11 kW Leistung), die Klasse AM (Leichtkrafträder bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, egal ob Verbrenner oder E-Motor) und letztlich auch die Klasse L für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Müssen Motorradführerscheine Klasse A getauscht werden?

Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss getauscht werden, der neue gilt ebenfalls für 15 Jahre. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind nicht nötig.

Was gilt für den Lkw-Führerschein Klasse C?

Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig; danach muss die Fahrerlaubnis verlängert werden. Dafür ist eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test nötig.
C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) umschreiben ließen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen (s. o.). Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, bekommt die Führerscheinklassen bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung und muss danach alle fünf Jahre verlängern.

Verlängerung des Lkw-Führerscheins C1 und CE1

Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung: Anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen. Hier unterscheidet die Justiz nicht, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. 
Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen – er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.
Führerschein
Hier eine Übersicht der aktuellen Führerscheinklassen.
Bild: AUTO BILD

Wie lange gilt der Busführerschein Klasse D?

Für Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE gelten die gleichen Fristen wie für Lkw. Das heißt, nach fünf Jahren muss der Führerschein erneuert werden. Busfahrer müssen neben dem Passbild und einem augenärztlichen Gutachten auch eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen und einen erfolgreich absolvierten Funktions- und Leistungstest nachweisen. Auch hier droht im Falle einer versäumten Verlängerung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Matthias Brügge
Der Umtausch des alten Führerscheins mag für viele einen lästigen Gang zur Behörde darstellen. Doch spricht vieles dafür: Die Fälschungssicherheit schützt auch den Inhaber vor Missbrauch, und der Eintrag ins zentrale Fahreigungsregister macht den Check möglich, auch wenn man die Karte nicht dabei hat. Tipp: Die alte Pappe kopieren oder entwertet behalten, damit das Erteilungsjahr dokumentierbar bleibt!